Vertrieb im Internet – diese Regeln sind zu beachten

Der Einzelhandel ändert sich rasant. Was früher Landkaufhaus und Ladengeschäft waren, wird heute über das Internet abgewickelt. Die Umsätze verlagern sich kontinuierlich aus dem klassischen in den Onlinehandel. Angesichts eines rund um die Uhr möglichen Vertriebs, angesichts neuen Kunden und neuer Vertriebswege können Marke und Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Doch wer als Onlinehändler tätig ist, sollte auf einige wichtige Aspekte achten.

Impressum ist Grundvoraussetzung Nummer eins

Grundsätzlich muss ein gewerblich tätiger Onlinehändler mit einem Impressum arbeiten. Egal, ob er einen eigenen Onlineshop betreibt oder seine Geschäfte über eine andere Plattform wie ein Internetauktionshaus abwickelt: In jedem Falle ist ein Impressum mit den Abgaben zum Inhaber und zum Sitz des Unternehmens zwingend nötig, andernfalls können rechtliche Konsequenzen drohen. Außerdem ist es nötig, eine Widerrufsbelehrung durchzuführen. Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags muss der Käufer über seine Rechte und Pflichten und dabei insbesondere über das ihm zustehende Widerrufsrecht von mindestens zwei Wochen informiert werden. In dieser Frist, die der Verkäufer natürlich auch verlängern kann, steht dem Kunden das Recht zu, den gekauften Artikel ohne Angaben von Gründen an den Händler zurückzusenden.

Korrekte Rechnungslegung ist unverzichtbar

Wer eine Dienstleistung über das Internet erbringt oder aber Produkte veräußert, muss dem Kunden natürlich eine Rechnung ausstellen. Dies ist deshalb notwendig, weil die erzielten Umsätze natürlich steuerlich geltend gemacht werden müssen. So ist, insofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, beim jeweiligen Finanzamt die Umsatzsteuer abzuführen. Dies kann sich dann erübrigen, wenn der Unternehmer beispielsweise aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit ist. Die erzielten Erlöse sind selbstverständlich im Zuge der Einkommenssteuerklärung dem Fiskus zu melden. Wichtig zu wissen: Wer seinen Kunden über das Internet Produkte und Dienstleistungen anbietet, unterliegt dem Grundsatz der Ladenrechtsprechung. Damit haftet er in steuerlicher Hinsicht und ist für das ordnungsgemäße Versteuern verantwortlich.

Ausreichend großen Warenbestand im Blick haben

Neben den formalen Aspekten sollte beim Vertrieb im Internet auch darauf geachtet werden, dass der Warenbestand ausreichend ist. Das ist heute technisch einfacher, als dies noch vor Jahren der Fall war. Dank moderner Software zur Warenbestandspflege können Händler frühzeitig interne Informationssysteme nutzen, die eine Nachbestellung der stark gefragten Produkte ermöglichen. Die Erfahrung zeigt, dass Kunden sofort abwandern, sobald Waren nicht verfügbar. Da die Kundenbindung im Internet wesentlich fragiler ist als im klassischen Handel, sollten Händler deshalb darauf achten, dass sie ausreichend Produkte besitzen und auch mit entsprechenden Promotionsaktionen punkten. (Hier mehr Tipps dazu)

Unterschiedlich hohe Umsatzsteuern getrennt ausweisen

Wichtig zu wissen: Wer verschiedene Produkte mit einer unterschiedlichen Mehrwertsteuer vertreibt, muss diese auch gesondert ausweisen. So unterliegen beispielsweise Bücher und Lebensmittel dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz, während CD die volle Umsatzsteuer beinhalten. Diese muss getrennt ausgewiesen werden, damit sie der Kunde im Bedarfsfall entsprechend geltend machen kann, aber auch, damit das Finanzamt die Umsatzsteuer entsprechend zuordnen kann. Je transparenter Rechnungen gelegt werden, desto einfacher ist die spätere Abrechnung für die regelmäßige Umsatzsteuerabrechnung und jährliche Einkommenssteuererklärung.

Bild: Image courtesy of arztsamui / FreeDigitalPhotos.net

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