Riester Fond

Wenn Sie rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sind oder zumindest zu dem nach dem Gesetz begünstigten Personenkreis gehören, haben Sie Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Sie können damit Ihre gesetzliche Rente aufbessern, indem Sie private Beiträge in einen Altersvorsorgevertrag, beispielsweise in einen Riester Fond, einzahlen und die dafür vorgesehenen staatlichen Zulagen erhalten. Um die volle staatliche Förderung beanspruchen zu können, müssen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Ihrem Antrag vorhergehenden Jahres, maximal allerdings 2.100 Euro, in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlen. Dies kann ein Riester Fond sein, mit dem Sie an den Kursentwicklungen der internationalen Finanzmärkte teilnehmen und von deren Renditechancen profitieren. Dabei werden Ihre eingezahlten Beiträge und die gewährten staatlichen Zulagen garantiert. Ein Riester Fond ist vererblich und Hartz IV sicher.

Sie erhalten als Vertragsinhaber jedes Jahr eine persönliche Grundzulage von 154 Euro und, falls Sie unter 25 Jahre alt sind, auch noch einen einmaligen Bonus für Berufseinsteiger von 200 Euro. Für jedes Kind wird eine Zulage von 185 Euro bezahlt. Für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder erhalten Sie sogar 300 Euro Kinderzulage. Alternativ können Sie die Sparbeiträge zum Riester Fond aber auch als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis aus dem Abzug der Sonderausgaben höher ist als die gewährten Riester-Zulagen und zahlt im Wege der Günstigerprüfung den eventuell entstehenden Differenzbetrag aus. Auch Ihr Ehegatte kann, wenn er zum begünstigten Personenkreis zählt, einen eigenen Riester-Vertrag abschließen und die Grundzulage erhalten. Lediglich die Kinderzulagen werden nur einmal gewährt und stehen im Regelfall der Mutter der Kinder zu.