Immer mehr Menschen können trotz zwei oder mehr Jobs nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen und fallen auch bei Vollbeschäftigung unter die Armutsgrenze. Die Anzahl der Geringverdiener nimmt seit Jahren kontinuierlich zu und ein Ende dieses Trends ist nicht abzusehen. Vor allem in teuren Großstädten wie München ist das für die Betroffenen ein großes Problem. Die Mietpreise sind hier sehr hoch und eine günstige Wohnung ist kaum zu finden. Auch Studenten, die kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben, kennen dieses Dilemma.
Immer noch ist vielen Menschen nicht bekannt, dass sie in solchen Fällen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, die nur etwa halb so teuer ist wie eine Wohnung auf dem freien Markt. Diese Wohnungen werden ganz oder teilweise mit öffentlichen Geldern oder günstigen Darlehen finanziert und müssen an Bedürftige vermietet werden. Um einen Berechtigungsschein für eine solche Wohnung zu erhalten, ist weder Arbeitslosigkeit noch der Bezug von Sozialhilfe Voraussetzung, wie oft fälschlich angenommen wird. Vielmehr sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Das jährliche Bruttoeinkommen, das eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf, die soziale Dringlichkeit, bei Ausländern der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltsdauer in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
Den Wohnberechtigungsschein beantragt man bei der zuständigen Stelle des Ortes, an dem man wohnen möchte. Welches Amt zuständig ist, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Für Sozialwohnungen München ist beispielsweise das Amt für Wohnen und Migration zuständig, die Antragsformulare gibt es jedoch auch an anderen Stellen oder als Download. Im Zweifel fragt man am besten im Gemeindeamt oder Rathaus nach. Das Antragsformular sollte man möglichst nicht online ausfüllen und versenden, sondern persönlich abgeben. Dadurch lassen sich offene Fragen sofort klären, Angaben korrigieren oder fehlende Unterlagen ergänzen. Das spart Zeit bei der Bearbeitung, die sich in Großstädten ohnehin Wochen hinziehen kann. Vergessen Sie nicht, für das persönliche Vorsprechen einen Termin zu vereinbaren.
Füllen Sie den Antrag gewissenhaft und wahrheitsgemäß aus, unterschreiben Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Das sind alle Einkommensnachweise (Einkommenserklärung, Renten- und Sozialhilfebescheide, Arbeitslosengeldbescheid, Verdienstbescheinigungen etc.), der aktuelle Mietvertrag, die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsurteil, die Geburtsurkunden der Kinder und bei Schwangeren der Mutterpass. Je nach Fall sind weitere Unterlagen erforderlich, die das Amt bei Ihnen anfordert. Vergessen Sie bei der Antragsabgabe nicht Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Ist alles geschafft und man erhält nach einer mehr oder weniger langen Wartezeit eine Wohnung zugeteilt, steht die Einrichtung an, die natürlich auch nicht zu teuer sein sollte. Günstig und trotzdem modern soll es sein. Anregungen und Tipps finden sich im Design- und Wohnblog we love home.