Die Konsumverlockungen lauern heute überall. Die Werbung zeigt den Menschen, welche tollen Geräte und Waren im Handel erhältlich sind und wie einfach es ist, an diese Waren auch ohne liquide Geldmittel zu kommen. „0% Finanzierung“ oder „Kaufe heute, zahle morgen“ sind Angebote, denen die Leute oft nicht widerstehen können. Häufig haben aber genau diese so verführten Menschen nicht die volle Kontrolle über ihre Ausgaben, so dass die Spirale, die den Konsumenten in die Schuldenfalle treibt, anfängt sich zu drehen. Nach und nach übersteigen die monatlichen Kosten die Einnahmen. Noch ist die Hausbank bereit, einen Dispositionskredit zu gewähren, der aber mit hohen Zinszahlungen verbunden ist und auch sehr schnell bis an das Limit ausgereizt ist. Jetzt heißt es für den Verschuldeten, sich in professionelle Hände zu begeben. Eine anwaltliche Schuldnerberatung kann die Lösung für die finanziellen Probleme sein.
Offenbarung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Zuerst einmal muss sich der Schuldner seiner finanziellen Probleme bewusst werden. Das ist der erste Weg um irgendwann wieder schuldenfrei zu sein. Es gibt verschiedene Arten von Schuldnerberatungen. Die häufigsten sind die karitativen und wirtschaftlichen Beratungsstellen. Die Rückführung der Schulden muss nicht zwangsläufig in einer Privatinsolvenz enden. Vielmehr ist der Schuldenhilfe daran gelegen, den Schuldner in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wieder auf die Beine zu helfen. Der erste Schritt dazu ist die komplette Offenlegung der finanziellen Verhältnisse. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben müssen nun offenbart werden. Oft wissen die Schuldner allerdings gar nicht, bei wem überall Verbindlichkeiten bestehen. Sich einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse zu verschaffen ist eine Kernaufgabe der Schuldnerberatung.
Rückführung der Verbindlichkeiten
Der nächste Schritt, um wieder schuldenfrei zu sein, ist das Gespräch mit allen Gläubigern. Die Schuldenhilfe bietet den Gläubigern in der Regel einen gewissen Prozentsatz der Forderung an, der quasi als Vergleich gezahlt werden würde. Diese Möglichkeit ist für die Gläubiger meist lukrativer als ein Insolvenzverfahren, in denen die Quoten häufig geringer ausfallen. Sollten diese außergerichtlichen Versuche der Schuldnerberatung scheitern, ist i.d.R. nur noch ein Privatinsolvenzverfahren möglich. Tipps zum Sparen finden Sie im SparBlog.