Die Pflegeversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland eine an die gesetzliche Krankenversicherung angegliederte Versicherung, die Kosten für die Pflegebedürftigkeit im hohen Alter absichert. Sie ist innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung über das Pflegeversicherungsgesetz innerhalb des Sozialgesetzbuches (11. Ausgabe) abgedeckt und geht damit bei Arbeitnehmern automatisch vom Bruttogehalt ab. Bei Personen die in einer privaten Krankenkasse angegliedert sind, muss die Versicherung separat bei der Privatversicherung abschlossen werden. Neben der Pflege in einer dafür eingerichteten Organisation, zum Beispiel ein Altersheim oder ein Krankenhaus, umfasst sie in der Regel, immer aber als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung, auch die häusliche Pflege bei Bedürftigen.
Die Kranken und Pflegeversicherung muss dabei explizit nicht nur nach der Art der Krankheit unterschieden werden, sondern auch wie diese zustande kam. So fallen beispielsweise Arbeitsunfälle unter die gesetzliche Unfallversicherung, während finanzielle Leistungen aufgrund von Notbedürftigkeit durch die Sozialhilfe abgedeckt werden. Um die finanzielle Kompensierung für erhaltene Pflegemaßnahmen zu erhalten, muss bei der Krankenversicherung explizit ein Antrag gestellt werden, da sie nicht automatisch greift. Im Anschluss findet ein Pflegegutachten, was immer vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder dem Sozialmedizinischen Dienst durchgeführt wird, erstellt werden. Hier wird auch die Schwere der Krankheit, sowie die notwendige Pflege definiert.
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Bei der Kategorisierung wird zwischen Pflegestufe 1, 2 und 3 unterschieden, wobei auch eine Einstufung in eine nicht weiter definierte höhere Stufe erfolgen kann, wenn die Schwere der Pflege die Definition von Pflegestufe 3 übersteigt. Hier kann die zuständige Krankenkasse zusätzliche Pflegeleistungen gewähren, oder auch eine vollstationäre Pflege genehmigen. Gegen die Entscheidung der Pflegekasse besteht immer das Recht des Widerspruchs.
Siehe auch: Informationen zur Pflegeversicherung bei primaversichert