Seit 2006 ist die Kfz-Steuer für Wohnmobile neu geregelt. Wie teuer Reisen mit dem Wohnwagen ist, hängt insbesondere von der Schadstoffklasse und dem Gewicht des Wohnmobils ab.
Auf die Schadstoffklasse achten
Die Höhe der Kfz-Steuer entscheidet sich am Ausmaß des Schadstoffausstoßes. Der wird gesetzlich festgehalten, nachzulesen in der Zulassungsbescheinigung im Teil 1 im Feld 14.1. Zudem verdient die Unterscheidung nach Gewichtsklassen Erwähnung. Der Gesetzgeber ordnet Fahrzeuge mit unter und über 2.800 kg unterschiedlich an. Weitere wichtige Grenzen sind 2.000 kg und 5.000 kg, da ändern sich die Steuersätze.
Beispiel aus der Praxis
Die Wohnmobilsteuer berechnet sich pro 200 kg. Wer mindestens die Schadstoffklasse S4 oder höher erfüllt, zahlt vergleichsweise wenig: Je 200 kg Gesamtgewicht fallen 16 Euro Steuern an, ab 2.000 kg 10 Euro je 200 kg. Der Maximalbetrag liegt bei 800 Euro im Jahr. Deutlich teurer wird es in niedrigen Klassen, zum Beispiel in der Schadstoffklasse 1: Hier beträgt die Kfz-Steuer 40 Euro pro angefangenen 200 kg. Bei einem Wohnmobil mit 2.000 kg Gesamtgewicht summiert sich die Steuer demnach auf 400 Euro.
Die Steuern reduzieren
Bestenfalls kaufen Liebhaber einen Wohnwagen, der sich in einer guten Schadstoffklasse befindet. Alle Besitzer eines älteren Modells können ebenfalls dauerhaft Geld sparen: Sie können ihr Wohnmobil mit einem Katalysator ausrüsten. Das geht zwar mit einer gewissen Ausgangsinvestition einher, die Betriebskosten sinken jedoch deutlich.
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